Wertermittlung
Eine sachverständige Wertermittlung nach den Bestimmungen der ImmoWertV oder BelWertV sorgt für rechtssichere Entscheidungsgrundlagen!
Die Gründe für den Anlass einer Immobilienbewertung sind vielfältig.
Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB berücksichtigt alle rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage eines Grundstücks (bzw. des Gegenstands der Wertermittlung).
Eine sachverständige Wertermittlung nach den Bestimmungen der ImmoWertV oder BelWertV sorgt für rechtssichere Entscheidungsgrundlagen!
Wertermittlung
Wir wissen den Wert ihrer Immobilie zu schätzen!
Im Laufe des Lebenszyklus eines Gebäudes sind vom jeweiligen Eigentümer vielfältige Entscheidungen zu treffen. Basis und Ausgangspunkt für viele dieser oft weitreichenden
Entscheidungen ist der Wert einer Immobilie. Die sachverständige Ermittlung des Verkehrswertes ist eine zuverlässige Grundlage für alle weiteren Überlegungen.
Wir stimmen mit Ihnen den notwendigen Umfang der Wertermittlung entsprechend Ihrer Bedürfnisse und den rechtlichen Gegebenheiten ab.
Bewertungsanlässe
Die Gründe für den Anlass einer Immobilienbewertung sind vielfältig.
- Steuerliche Anlässe (z.B. Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes als von Finanzbehörden festgestellt)
- Grundsteuerliche Bewertung
- Kaufpreisaufteilung zur Ermittlung des abschreibbaren Kaufpreisanteils (AfA)
- Planung der Übertragung von Immobilien (z.B. Schenkung an Nachkommen, vorweggenommene Erbfolge)
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Auszahlung von Miterben)
- Kaufpreisfindung bzw. –plausibilisierung/ Verkaufspreisfindung
- Entnahme aus bzw. Einlage in Betriebsvermögen (z.B. bei Betriebsveränderung )
- Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich (Ehescheidung)
- Prüfung von Immobilien-Kaptalanlagen, Vermögensplanung und Vermögensübersicht
- Beleihungswertermittlung für z.B. Finanzierungen
- Verrentung von Kaufpreisen
- Immobilienteilverkauf
- Auswirkungen von Rechten und Belastungen (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht)
- Wertminderung durch Baumängel oder Bauschäden (z.B. merkantiler Minderwert nach Durchfeuchtung, durch Schallschutzmängel, etc.)
typische Bewertungsobjekte
- bebaute Grundstücke, z.B.
- Ein-/ Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnungseigentum / Teileigentum
- Büro- und Gewerbebauten
- Geschäftshäuser
- Gastronomieobjekte
- Denkmalschutzobjekte
- z.B. Klinikgebäude
- Villenobjekte, z.B. in direkter Seelage, mit Seeblick oder sonstige exklusive Lagen
- Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht, Leibrente, etc.)
- Erbbaurechte
- unbebaute Grundstücke (z.B. Bauerwartungsland, Rohbauland, land- und forstwirtschaftliche Flächen)



