Schäden an Gebäuden

Ein Sachverständigengutachten und eine begleitende Beratung können oft Abhilfe schaffen, wenn die Verantwortlichkeiten für den Schaden sachgerecht dargelegt werden können.

Schäden an Gebäuden

Aus Schaden wird man klug.

Abweichungen der Bauausführung von Erwartungshaltungen oder tatsächlich vertraglichvereinbarten Leistungen sind bei Immobilien sehr häufig anzutreffen.

Nicht jede Abweichung ist dabei automatisch immer auch ein Mangel. Dies ist für Privatpersonen mangels detailliertem (nicht internetbasierten) Fachwissen meist nur sehr eingeschränkt bewertbar.

Eine fachlich fundierte Beurteilung schafft hier Abhilfe!

Gutachtenerstattung

Treten infolge Mängeln sogar Schäden am Gebäue auf, führt dies nicht selten zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Hier kann ein Sachverständigengutachten und eine begleitende Beratung oft Abhilfe schaffen, wenn die Verantwortlichkeiten für den Schaden sachgerecht dargelegt werden können.

Ein Privatgutachten umfasst dabei insbesondere:

  • Ortstermin
  • Recherche technischer Grundlagen
  • Beschreibung des Gebäudes
  • Erfassung und Beschreibung des Schadenbildes
  • Bewertung des Schadenbildes
  • Feststellung von möglichen Schadensursachen
  • Klärung von Verantwortlichkeiten
  • Wege zur Beseitigung des Schadenbildes aufzeigen
  • Schätzung von Instandskosten

Häufig auftretende Mängel sind:

  • Durchleuchtungen (Keller, Fassade, Dach)
  • Ausblühungen und Abplatzungen an Baustellen
  • Risse unterschiedlichster Art und Verlauf
  • mangelhafte Abdichtungsausführunge, z.B. bei Duschtassen, Rohrdurchführungen
  • mangelhafte Anschlussdetails unterschiedlicher Bauteile

Die fundierte technische Klärung der Sachverhalte schafft Sicherheit und kann auch z.B. zur Vorlage bei Versicherungen verwendet werden.

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